FAQs

Frequently Asked Questions

Wir akzeptieren keine Prozesskostenhilfeverfahren. Bitte kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskammer (Ordre des avocats). Dort ist eine Liste derjenigen Rechtsanwälte erhältlich, die Prozesskostenhilfeverfahren annehmen. 
Sie sollten alle vorgetragenen Tatsachen schriftlich belegen können (Brief, E-Mail, behördliche Entscheidung, Vertrag usw.). Im weiteren Verlauf verlangt der Rechtsanwalt möglicherweise die Vorlage weiterer Dokumente, falls er dies zu Vertretung Ihrer Interessen für erforderlich erachtet.
Sie können alle Dokumente, die mit der Angelegenheit in Zusammenhang stehen, mitbringen. Ihr Rechtsanwalt wird die Dokumente behalten, die er für die Wahrnehmung Ihrer Interessen für nötig erachtet. Er kann auch um Vorlage weiterer Unterlagen bitten.
Das richtet sich nach der Komplexität der Angelegenheit. Üblicherweise dauert eine erste Besprechung zwischen einer und drei Stunden. Am Ende der Besprechung sollte Ihr Rechtsanwalt Ihnen eine kurze Zusammenfassung der verfolgten Strategie präsentieren können.
Zur besseren Vorbereitung des ersten Termins bitten wir Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen und klaren Darstellung des Sachverhalts zu senden. Dadurch kann Ihr Rechtsanwalt – in Kenntnis der Fakten – die erste Besprechung strukturieren und Schwerpunkte richtig setzen.
Wenn der Mandant nach der ersten Besprechung entscheidet, kein Mandat zu erteilen, darf der Rechtsanwalt diese Beratung in Rechnung stellen, die Kosten liegen zwischen EUR 250 und 350 zzgl. MwSt.. Sofern der Rechtsanwalt mandatiert wird, wird Zeit für die erste Besprechung in den Kostenvorschuss einberechnet. Eine erste Vorschussrechnung wird mit der Mandatierung erstellt.